Freitag, 12.1.2024
Betriebsstilllegung: Kündigung wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam

Bei einer etappenweisen Betriebsstilllegung hat der Arbeitgeber nicht die freie Wahl, wem er wann kündigt. Mit den Abwicklungsarbeiten sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Mitarbeitenden zu beschäftigen. Eine Kündigung aufgrund einer fehlerhaften Sozialauswahl ist laut LAG Düsseldorf unwirksam. 

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