Dienstag, 27.6.2023
Recht auf zeitlich flexible und kostenlose Umbuchung nach Flugannullierung

Reisende, deren Flug annulliert wird, können selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür auch dann keine Zuzahlung leisten, wenn der Ersatzflug deutlich später erfolgen soll. Voraussetzung sei lediglich, dass auf dem gewünschten Flug noch Plätze verfügbar sind, entschied der Bundesgerichtshof in zwei Fällen, in denen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Umgang der Lufthansa mit coronabedingten Flugausfällen beanstandet hatte.

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