Das Komplettverbot sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der Corona-Verordnung des Landes Berlin verstößt gegen den Gleichheitssatz. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am 22.07.2020 in zwei Eilverfahren entschieden und den Betreiberinnen eines erotischen Massagesalons und eines BDSM-Studios die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten unter strengen Auflagen gestattet.
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