Der X. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Berufung eines rechtskräftig verurteilten Mörders gegen die Feststellung seiner Erbunwürdigkeit zurückgewiesen. Dieser wollte die strafgerichtlichen Feststellungen zu seiner Täterschaft im erbrechtlichen Verfahren nicht gegen sich gelten lassen. Die hierfür vorgebrachten Umstände seien jedoch unerheblich gewesen, befand das OLG und folgte den Feststellungen des Schwurgerichts.
Mehr lesenEin die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil ist auch dann für ein Erbscheinsverfahren bindend, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt. Dies ist laut Bundesgerichtshof unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Erbunwürdigkeit nicht im Erbscheinsverfahren geltend gemacht werden kann. Ansonsten könne der Erbe durch seine Säumnis den Erlass des notwendigen Urteils dauerhaft verzögern.
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