Dienstag, 18.4.2023
Irrtum bei lenkender Erbausschlagung

Schlägt jemand eine Erbschaft aus, weil er denkt, dass dadurch seine Mutter zur Alleinerbin wird, kann er diese Erklärung nicht anfechten, wenn er erfährt, dass eine andere Person in die Erbfolge eintritt. Der Bundesgerichtshof betrachtet dies als einen unbeachtlichen Motivirrtum, der nicht zur Anfechtung berechtigt. Ein Erbe sollte sich vor der Ausschlagung über alle tatsächlichen und rechtlichen Umstände des Erbfalls informieren.

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