Schlägt jemand eine Erbschaft aus, weil er denkt, dass dadurch seine Mutter zur Alleinerbin wird, kann er diese Erklärung nicht anfechten, wenn er erfährt, dass eine andere Person in die Erbfolge eintritt. Der Bundesgerichtshof betrachtet dies als einen unbeachtlichen Motivirrtum, der nicht zur Anfechtung berechtigt. Ein Erbe sollte sich vor der Ausschlagung über alle tatsächlichen und rechtlichen Umstände des Erbfalls informieren.
Mehr lesenEin Soldat, der einen rechtswidrigen verbindlichen Befehl befolgt, handelt ohne Schuld. Das Bundesverwaltungsgericht sprach nun einen Soldaten von der Schuld frei, der dachte, er folge dem rechtswidrigen Befehl eines Vorgesetzten – der aber gar kein Vorgesetzter war. Ein unvermeidbarer Irrtum über die Vorgesetzteneigenschaft begründet den Leipziger Richtern zufolge ebenfalls einen Freispruch.
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