Montag, 30.1.2023
Entschädigung für verzögertes Pilotverfahren

Im Entschädigungsprozess wird die Verfahrensführung nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof. Macht der Entschädigungskläger dabei für bestimmte Zeiträume zu Unrecht immaterielle Nachteile geltend, kann sein Antrag nicht mit anderen Zeiträumen verrechnet werden. Der Regelsatz von 1.200 Euro Entschädigung könne aber im Einzelfall erhöht werden.

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