Im Entschädigungsprozess wird die Verfahrensführung nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof. Macht der Entschädigungskläger dabei für bestimmte Zeiträume zu Unrecht immaterielle Nachteile geltend, kann sein Antrag nicht mit anderen Zeiträumen verrechnet werden. Der Regelsatz von 1.200 Euro Entschädigung könne aber im Einzelfall erhöht werden.
Mehr lesenSelbstverwaltungskörperschaften können nur dann eine Entschädigung für eine Verfahrensverzögerung vor Gericht erhalten, wenn ihr Selbstverwaltungsrecht im konkreten Rechtsstreit betroffen ist. Dabei reicht es bei einem überlangen Kostenverfahren nicht aus, wenn in der Hauptsache die Rechte der Kommune Thema waren, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält. Beim Streit um Kosten verteidige der Verband gerade nicht seine Selbstverwaltung gegenüber dem Staat.
Mehr lesenEine Verzögerung in einem Umgangsverfahren führt nicht "automatisch" dazu, dass die Entschädigungspauschale zu erhöhen ist. Vielmehr ist es laut Bundesgerichtshof erforderlich, dass die "Umstände des Einzelfalls" den Pauschalsatz als unbillig erscheinen lassen. Verzögere sich ein Kleinkinder betreffendes Verfahren mit Fragen des Sorge- und Umgangsrechts um 37 Monate, könne dies eine Erhöhung rechtfertigen.
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