Mittwoch, 5.4.2023
Zwangsweise Entkleidung im Gewahrsam nicht rechtmäßig

Die Entkleidung einer in Gewahrsam genommenen Person kann allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn sie zu ihrem oder dem Schutz der Beamten vor Gefahren für Leib und Leben im Einzelfall geboten ist. Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte eine zwangsweise Entkleidung einer Frau, die sogar in Anwesenheit männlicher Polizeibeamter durchgeführt wurde, aufs Schärfste. Die Münchener Richter ließen das Argument, die Frau habe wahrscheinlich einen BH mit einem gefährlichen Metallbügel getragen, nicht gelten. Man könne sie abtasten, um das festzustellen.  Auch müsse man ihr dafür nicht die Hose ausziehen. 

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