Anteile von Unternehmen, die unter Treuhandverwaltung stehen, sollen künftig leichter veräußert werden können. Dafür hat der Bundestag eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Die Änderung zielt im Kern auf die Raffinerie PCK in Schwedt. Laut Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) dient die Änderung der Sicherung der Energieversorgung.
Mehr lesenDer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für eine Novelle des "Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften" hat heute in einer Anhörung im Energieausschuss des Bundestags laut parlamentarischem Pressedienst zwar grundsätzlich ein positives Expertenecho gefunden. Es seien aber mehrheitlich noch weitergehende Änderungen für erforderlich gehalten worden, um Stromsicherheit und Preisstabilität erreichen zu können.
Mehr lesenDie Bundesregierung wappnet sich weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. Dazu hat das Bundeskabinett heute in einem schriftlichen Umlaufverfahren eine Formulierungshilfe für eine Anpassung des Energiesicherungsgesetzes und weiterer Folgeänderungen, unter anderem des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Formulierungshilfe wird in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht. Ziel ist ein schneller Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.
Mehr lesenDer Staat soll künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen können, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Der Bundestag stimmte einer Reform des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975 zu. Firmen können bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt und zur Gewährleistung der Energieversorgung als ultima ratio enteignet werden. Die Novelle wird voraussichtlich kommenden Freitag den Bundesrat passieren.
Mehr lesenDas Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen für den Fall einer Energiekrise beschlossen. Wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium gestern in Berlin mitteilte, geschah dies in einem schriftlichen Umlaufverfahren. Konkret geht es um eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes. Im Krisenfall sollen Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.
Mehr lesenBundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.
Mehr lesen