Übertragung derzeit nur zum Werterhalt des Unternehmens möglich
Derzeit ist eine Übertragung von Vermögensgegenständen von unter Treuhandverwaltung stehenden Unternehmen nur zulässig, wenn dies zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll dies auch möglich sein, um das Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie zu sichern sowie die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung hatte infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die beiden deutschen Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft, die Mehrheitseigner der PCK-Raffinerie, unter staatliche Kontrolle gestellt. Damit sollte der russischen Firma Rosneft der Einfluss auf PCK genommen werden.
Reaktion auf russischen Einfluss im Energiesektor
Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte: "Mit den Änderungen im Energiesicherungsgesetz führen wir den russischen Einfluss im Energiesektor einem Ende entgegen und verhindern gleichzeitig neue Staatswirtschaft." Würden Unternehmensanteile aus der Treuhand heraus an den Bund oder Bundesunternehmen übertragen, so gelte für diese eine Pflicht zur Reprivatisierung der Anteile. Der Grünen-Politiker Bernhard Herrmann sprach von einem gezielten staatlichen Eingreifen im Sinne des Gemeinwohls. Der SPD-Abgeordnete Markus Hümpfer sagte, es werde ein weiteres Instrument für Notlagen geschaffen. Eingriffe in den Markt sollten jedoch auf das Nötigste beschränkt werden, ergänzte Kellner.
Opposition warnt vor schwerwiegenden Grundrechtseingriffen
Kritik kam aus der Opposition. So sagte der CDU-Politiker Fabian Gramling, der Gesetzentwurf enthalte keine klaren Kriterien für schwerwiegende Eingriffe in Eigentumsrechte. Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse sprach von "chinesischen Verhältnissen" in Deutschland und einem "Weg in den real existierenden Sozialismus".