Mittwoch, 22.2.2023
Fehlende Signatur der Berufungsschrift

Für die formwirksame elektronische Erhebung der Berufung muss die Berufungsschrift entweder qualifiziert signiert sein oder einfach signiert und dem Gericht auf einem der in § 130a ZPO genannten sicheren Übermittlungswege übermittelt werden. Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, eine über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereichte Berufung, die nicht qualifiziert signiert war, als formwirksam anzuerkennen. Wer anstelle der Rechtsmittelschrift selbst nur die Anlage qualifiziert signiere, habe nicht wirksam Berufung eingelegt. 

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Donnerstag, 13.1.2022
Behördeninterne Signatur berechtigt nicht zum digitalen Rechtsverkehr

Ob  ein behördenintern verwendetes elektronisches Signatursystem zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr berechtigt, hängt nicht allein von der Sicherheit des Verfahrens ab. Vielmehr muss laut Bundesverwaltungsgericht der Anbieter zwingend akkreditiert sein. Daher genüge eine von der Bundeswehr verwendete Signaturkarte den Anforderungen nicht.

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Dienstag, 26.10.2021
Arbeitsvertragliche Befristung in elektronischer Form regelmäßig unwirksam

Ein nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag genügt nicht den Formvorschriften für die wirksame Vereinbarung einer Befristung, wenn die verwendete Signatur nicht den besonderen europäischen Anforderungen über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste entspricht. In einem solchen Fall gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, wie das Arbeitsgericht Berlin entschied.

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