Freitag, 17.12.2021
Fehlende Elektrokassen-Pflicht kein strukturelles Vollzugsdefizit

Die fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Kasse verursacht kein strukturelles, dem Gesetzgeber zuzurechnendes Vollzugsdefizit. Damit blieb vor dem Bundesfinanzhof die Revision eines Gastronoms erfolglos, der dem Staat vorwirft, durch die Duldung offener Ladenkassen Steuerhinterziehung zu erleichtern. Nach Ansicht des Gerichts besteht jedoch auch für Betreiber einer offenen Ladenkasse ein Entdeckungsrisiko bei Manipulationen.

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