Donnerstag, 5.11.2020
Eizellenspende im Vorkernstadium strafbar

Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein weitreichendes Urteil gesprochen: Gespendete Eizellen, die sich nach dem Zusammenbringen mit der Samenzelle noch im Vorkernstadium befinden, dürfen nicht an eine andere Frau übertragen werden. Es geht um die Grundsatzfrage, wann aus einer Eizelle ein Embryo wird. Eine Spende von Embryonen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

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