Nach Buschmanns Einschätzung könnte noch vor der nächsten Bundestagswahl ein Vorschlag für eine Legalisierung der Eizellenspende in Deutschland kommen. Eine entsprechende Reform würde Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen.
Zu der ebenfalls diskutierten Reform des § 218 StGB erwartet der FDP-Politiker dagegen keine schnelle Einigung. "Beim Schwangerschaftsabbruch stellen sich besonders schwierige verfassungsrechtliche Fragen", sagt Buschmann der dpa. Hierzu gebe es innerhalb der Regierungsfraktionen und in der Gesellschaft sehr unterschiedliche Perspektiven. "Bei der Eizellenspende sehe ich deutlich mehr Übereinstimmungen", erklärte er. Hier sei auch klar: "Eine Erlaubnis der Eizellenspende wäre mit dem Grundgesetz vereinbar."
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 gibt es zu beiden Punkten keine Festlegung, sondern nur den erklärten Willen, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Wörtlich heißt es in der Vereinbarung: "Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird."
Kommission will Bedingungen für Eizellenspende
Im April hat die Kommission schließlich ihre Empfehlungen ausgesprochen. Sie habe herausgearbeitet, dass es "keine überragenden medizinischen oder psychologischen Risiken gebe, die gegen eine Legalisierung sprechen", sagte der Justizminister. Das lege auch ein Blick in andere europäische Länder nahe, wo die Eizellenspende legal sei. "Aus meiner persönlichen Sicht sprechen deshalb gute Gründe dafür, das kategorische Verbot der Eizellenspende in Deutschland aufzuheben", sagt Buschmann der dpa.
Bei anspruchsvollen rechtsethischen Fragen entspreche es allerdings guter Tradition, dass Gesetzentwürfe nicht von der Bundesregierung, sondern aus der Mitte des Bundestags vorgelegt würden. Innerhalb der Regierungsfraktionen gebe es den Wunsch, dass auch in diesem konkreten Fall so zu handhaben. "Das respektiere ich", betonte Buschmann.
Die Expertenkommission legt auch nahe, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft künftig nicht mehr unter Strafe zu stellen. Die bislang bestehende Beratungspflicht vor einem Abbruch stellt sie infrage. Für die Eizellenspende nennt sie Bedingungen: Der Handel mit Eizellen sollte etwa unzulässig bleiben. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung müsse abgesichert werden.