Montag, 19.9.2022
Stufenzuordnung bei tariflicher Höhergruppierung

Die einschlägige Berufserfahrung kann ein bislang befristet Beschäftigter auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangen, sofern die höhere Bewertung nach der Wiedereinstellung aus der bloßen Erhöhung des Zeitanteils dieser Aufgaben resultiert. Der Beurteilungsmaßstab liegt dabei allein im Vergleich der fachlichen Anforderungen von bisheriger und nunmehr auszuübender Tätigkeit, bekräftigte das Bundesarbeitsgericht. Eine Teilzeittätigkeit stehe einer Anrechnung nicht entgegen.

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