Ein Beamter auf Widerruf hat sein Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst mit der Folge einer möglichen Rückforderung von Anwärterbezügen dann zu vertreten, wenn dessen Umstände seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Dies ist bei einer Entlassung wegen mangelnder charakterlicher Eignung laut Bundesverwaltungsgericht nicht per se ausgeschlossen, sondern im Einzelfall zu prüfen.
Mehr lesenOb Fehler in der Betreuung zu einer Entlassung führen, bemisst sich danach, ob die Betreuerin geeignet ist oder nicht. Zur Beurteilung der Eignung können laut Bundesgerichtshof auch Fehler in anderen Betreuungsverfahren herangezogen werden. Prinzipiell genüge bereits eine Gefährdung der Betroffeneninteressen – ein Schaden müsse noch nicht eingetreten sein. Im Zweifel müsse zunächst mit Weisungen reagiert werden.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Aachen hat die Ablehnung eines Polizeibewerbers, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Nötigung läuft, vorläufig als rechtmäßig bestätigt und den Eilantrag des Mannes mit Beschluss vom 07.10.2020 abgelehnt. Dass der Mann vor Bekanntwerden der Ermittlungen bereits eine Einstellungszusage bekommen habe, spiele keine Rolle.
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