Polizeibewerber wegen Verdachts sexueller Nötigung zu Recht abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Ablehnung eines Polizeibewerbers, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Nötigung läuft, vorläufig als rechtmäßig bestätigt und den Eilantrag des Mannes mit Beschluss vom 07.10.2020 abgelehnt. Dass der Mann vor Bekanntwerden der Ermittlungen bereits eine  Einstellungszusage bekommen habe, spiele keine Rolle.

Ablehnung wegen Zweifeln an charakterlicher Eignung

Der 19-jährige Antragsteller hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 01.09.2020 beworben und bereits im Jahr 2019 eine Einstellungszusage erhalten. Im August 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet hatte. Daraufhin lehnte die Polizei die Einstellung des Antragstellers mit der Begründung ab, es bestünden Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst. Dagegen begehrte der Antragsteller Eilrechtsschutz.

VG bestätigt Ablehnung

Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Die Entscheidung der Polizei sei nicht zu beanstanden. Durch die Strafanzeige wegen sexueller Nötigung und die Angaben der Geschädigten sowie einer Zeugin im Ermittlungsverfahren bestehe zumindest der berechtigte Verdacht, dass der Antragsteller eine Straftat begangen habe. Sollte sich die Haltlosigkeit der Vorwürfe nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens herausstellen, dürfte dies Einfluss auf die derzeit aufgeschobene Entscheidung der Polizei über eine zukünftige Einstellung des Antragstellers haben. Schließlich sei die Polizei wegen der veränderten Sach- und Rechtslage auch nicht mehr an die Einstellungszusage aus dem Jahr 2019 gebunden.

VG Aachen, Beschluss vom 07.10.2020 - 1 L 677/20

Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2020.