Montag, 13.2.2023
Unklare Sammelbegriffe verletzen Bestimmtheitsgrundsatz

Sollen nicht räumlich zusammengefasste Gegenstände einer bestimmten Gattung übereignet werden, ist das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nur dann gewahrt, wenn klar ist, auf welche einzelnen Gegenstände sich die Vertragspartner beziehen. Flüssiggastanks, die nicht näher bezeichneten Kunden überlassen werden, genügen diesen Anforderungen laut Bundesgerichtshof jedenfalls nicht.

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