Der Vollstreckung eines Titels auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit erteilter Auskünfte steht ein paralleles Verfahren auf Vollstreckung des ursprünglich titulierten Auskunftsanspruchs grundsätzlich nicht entgegen. Laut Bundesgerichtshof erschöpft sich die Auskunft in der Erzwingung einer formal ordnungsgemäßen und äußerlichen vollständigen Rechnungslegung. Die eidesstattliche Versicherung solle darüber hinaushinausgehend eine wahrheitsgemäße Antwort sicherstellen.
Mehr lesenDer biologische Vater eines Kindes ist laut Oberlandesgericht Zweibrücken berechtigt, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, wenn sämtliche Beteiligten und insbesondere die Kindesmutter die biologische Vaterschaft bestätigen. Er müsse dann ausnahmsweise nicht an Eides statt versichern, dass er der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Das Anfechtungsrecht scheiterte im konkreten Fall allerdings an der Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater.
Mehr lesenHat ein Gericht Zweifel an den für eine Wiedereinsetzung vorgebrachten Gründen, muss es darauf hinweisen und der Partei Gelegenheit geben, ihre eidesstattliche Versicherung durch Zeugenbeweis zu untermauern. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs werden bei einer Verwerfung ohne Vorwarnung die Verfahrensrechte unzumutbar eingeschränkt.
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