Montag, 19.6.2023
Behörde kann Fahren mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht verbieten

Nach der derzeitigen Rechtslage können die Fahrerlaubnisbehörden bei Fahrungeeignetheit kein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter verhängen. Insbesondere § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV könne nicht herangezogen werden, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, der damit der behördlichen Verbotspraxis entgegentrat. 

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