Nach der derzeitigen Rechtslage können die Fahrerlaubnisbehörden bei Fahrungeeignetheit kein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter verhängen. Insbesondere § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV könne nicht herangezogen werden, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, der damit der behördlichen Verbotspraxis entgegentrat.
Mehr lesen