Eine vom Amtsgericht Osnabrück am 25.08.2021 angeordnete Durchsuchung der Diensträume des damaligen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der dort geführten Papierarchive sowie elektronischen Archive war unzulässig. Dies hat 12. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück entschieden und den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Die telefonische Herausgabeverweigerung von Beweismitteln sei kein Grund für eine Durchsuchung.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium hat beim Amtsgericht Osnabrück wegen der Durchsuchungen im eigenen Haus im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) Beschwerde eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am 29.09.2021 auf Anfrage von Journalisten mit. Das Justiz- ist neben dem Finanzministerium das zweite Ministerium, dass in den Fokus der Ermittler gerückt war.
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