Bundesjustizministerium reicht Beschwerde wegen Durchsuchungen ein

Das Bundesjustizministerium hat beim Amtsgericht Osnabrück wegen der Durchsuchungen im eigenen Haus im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) Beschwerde eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am 29.09.2021 auf Anfrage von Journalisten mit. Das Justiz- ist neben dem Finanzministerium das zweite Ministerium, dass in den Fokus der Ermittler gerückt war.

Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die FIU

Am 09.09.2021 waren das Justiz- sowie das Finanzministerium im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die FIU durchsucht worden. Das Amtsgericht Osnabrück hatte der Durchsuchungsanordnung damals stattgegeben. Die Beschwerde sei nun zunächst der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Stellungnahme vorgelegt worden, teilte das AG mit. Die Durchsuchungen hatten einige Fragen aufgeworfen. So waren die gesuchten Unterlagen der Staatsanwaltschaft nach Darstellung des Bundesjustizministeriums bereits lange vorher angeboten worden. Die Staatsanwaltschaft stellt das betreffende Telefonat dagegen so dar, dass das Ministerium die Herausgabe der Unterlagen zunächst abgelehnt und auf den "großen Dienstweg" verwiesen hatte. Daher habe man entschieden Durchsuchungen in beiden Häusern zu beantragen.

Ermittler weisen Spekulationen über Wahlkampf-Hintergrund zurück

Spekulationen über einen Wahlkampf-Hintergrund gab es unter anderem, weil der Chef der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Bernard Südbeck, ebenso CDU-Mitglied ist wie Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza, während die beiden durchsuchten Ministerien SPD-geführt sind. Der Sprecher der Ermittlungsbehörde wies diese Spekulationen zurück: Die Ermittlungen würden nicht von Südbeck geleitet, sagte er.

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2021 (dpa).