Donnerstag, 16.2.2023
Rechtsweg für Regress eines Unfallversicherers

Der Rechtsweg für den Regress eines Unfallversicherers gegen einen Durchgangsarzt richtet sich nach dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis. Laut Bundesgerichtshof sind hier grundsätzlich die Sozialgerichte zuständig, da Grundlage ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist. Erleide der Versicherer aber einen Haftungsschaden, indem er beispielsweise dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlungen erstatte, so falle dies in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte.

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