Donnerstag, 22.9.2022
Dublin-III: Keine Fristunterbrechung durch Aussetzung einer Überstellung wegen Corona

Die coronabedingte Aussetzung der Überstellung eines Asylbewerbers an den zuständigen Mitgliedstaat unterbricht nicht die sechsmonatige Überstellungsfrist nach der Dublin-III-Verordnung. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Nach Ablauf der Frist sei dann der der ersuchende Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig.

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Montag, 1.8.2022
Deutsche Zuständigkeit für Asylantrag einer Minderjährigen trotz Asyl für Eltern in Polen

Ein Asylantrag eines Minderjährigen darf nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass seinen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat Asyl gewährt worden ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Cottbus entschieden. Für die Prüfung des Antrags sei der andere Staat nur zuständig, wenn die betreffenden Personen diesen Wunsch schriftlich kundgetan haben.

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Donnerstag, 20.5.2021
Asylbegehren eines in Norwegen abgelehnten Iraners kein unzulässiger Folgeantrag

Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass ein früherer Asylantrag desselben Betroffenen von Norwegen abgelehnt wurde. Trotz teilweiser Teilnahme am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem sei das skandinavische Land als ein Drittstaat anzusehen, der nicht einem Mitgliedstaat gleichgestellt werden könne, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20.05.2021.

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