Mittwoch, 23.11.2022
Kein Anspruch auf Weiterbeauftragung für Corona-Teststelle

Nach der geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung von Dritten für das Betreiben von Teststellen nach der Coronavirus-Testverordnung. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob diese Dritten – wie hier der Antragsteller – in der Vergangenheit bereits eine Teststelle betrieben haben oder ob es sich um eine erstmalige Beauftragung handelt. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag eines ehemaligen Teststellenbetreibers ab.

Mehr lesen