Mittwoch, 18.1.2023
Inlandstat trotz Begehung im Ausland

Werden im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhalts Straftaten teils in Deutschland, teils im Ausland begangen, handelt es sich regelmäßig bei allen Delikten um Inlandstaten. Der Bundesgerichtshof lehnte es ab, einen einheitlichen Lebensvorgang zu trennen und eine gefährliche Körperverletzung in den Niederlanden im Zuge einer Entführung nach Deutschland nicht nach deutschem Recht zu bestrafen. Eine tatbestandsbezogene Auslegung sei gerade im Hinblick auf das europarechtlich verankerte Verbot der Doppelbestrafung nicht geboten. 

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Dienstag, 26.7.2022
Strafklageverbrauch für Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft?

Eine Frau, deren Strafverfolgung wegen Taten, die die Staatsanwaltschaft umfassend ermittelt und dann nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt hat, darf zur strafrechtlichen Ahndung derselben Taten nicht nach Tschechien ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Einstellung zwar keinen Strafklageverbrauch im eigentlichen Sinne begründet, aber ein Vertrauen in den Verfahrensabschluss schafft, das nicht willkürlich enttäuscht werden darf.

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Freitag, 4.6.2021
BRAK kritisiert Übereilung bei geplanter Änderung am Doppelbestrafungsverbot

Nach Freispruch von schwersten Verbrechen soll nach Plänen der Koalitionsfraktionen künftig eine Wiederaufnahme zu Lasten des Freigesprochenen möglich sein, wenn nachträglich neue Beweismittel bekannt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert scharf, dass ein Paradigmenwechsel im Strafverfahren ohne Einbindung der Verbände im Hau-Ruck-Verfahren durchgesetzt werden soll.

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Montag, 8.6.2020
EU-Bürgerin darf wegen Doppelbestrafungsverbots nicht an USA ausgeliefert werden

Eine Italienerin, der die USA bandenmäßigen Kunstfälschungsbetrug vorwerfen, darf aufgrund des Doppelbestrafungsverbots nicht dorthin ausgeliefert werden, wenn sie in Italien bereits wegen dieser Tat verurteilt worden ist, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Doppelbestrafungsverbot sei auch dann anzuwenden, wenn EU-Bürger betroffen seien, die durch einen anderen Mitgliedstaat bereits verurteilt worden seien.

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