Freitag, 16.9.2022
Streit um Leihmutterschaft: Kirche durfte Domkantor nicht kündigen

Der bei der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig angestellte Domkantor muss weiter beschäftigt werden. Seine Kündigung ist nach einem am Donnerstag ergangenen Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig unwirksam. Der Kirchenmusiker hatte sich gegenüber der Kirche die Möglichkeit einer Leihmutterschaft für sich und seinen Partner offengehalten. Die Kirche sah darin einen Loyalitätsverstoß. Das ArbG teilte diese Ansicht nicht.

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