Mehrere wegen des RBB-Skandals entlassene Führungskräfte wollen ihr Scheitern vor Gericht nicht hinnehmen. Die ehemalige Juristische Direktorin, Susann Lange, hat laut ArbG Berlin bereits Berufung eingelegt. Da die Frist noch nicht abgelaufen ist, könnten es ihr weitere Führungskräfte gleichtun.
Mehr lesenDas Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle wegen antisemitischer Äußerungen für unwirksam erklärt. Die Äußerungen seien vor Bestehen eines Vertragsverhältnisses zum Sender erfolgt, sodass es an einer Pflichtverletzung fehle, befand das Gericht. Außerdem habe sich die Redakteurin mittlerweile öffentlich von ihren Äußerungen distanziert. Jetzt befasst sich das Landesarbeitsgericht mit der Angelegenheit.
Mehr lesenDer bei der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig angestellte Domkantor muss weiter beschäftigt werden. Seine Kündigung ist nach einem am Donnerstag ergangenen Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig unwirksam. Der Kirchenmusiker hatte sich gegenüber der Kirche die Möglichkeit einer Leihmutterschaft für sich und seinen Partner offengehalten. Die Kirche sah darin einen Loyalitätsverstoß. Das ArbG teilte diese Ansicht nicht.
Mehr lesenDer Streit um die fristlose Kündigung eines ehemaligen SAP-Betriebsratschefs wurde beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, heißt es. Der Softwarekonzern hatte dem ehemaligen Betriebsratschef vorgeworfen, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben - womöglich, um einen Betriebsratskollegen zu decken, gegen den ein Compliance-Verfahren geführt wurde.
Mehr lesenDie Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Justizbeschäftigten abgewiesen. Der Arbeitnehmer habe in erheblicher Weise arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflichten verletzt.
Mehr lesenGrundsätzlich bleibt es dabei: Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen der Kündigung – dem Bundesarbeitsgericht zufolge gilt das auch, wenn der Kündigungsgrund in einer Verleumdung liegt. Hat er allerdings bestritten, dass die Behauptungen seiner Beschäftigten über ihre Kollegin zutreffen, muss die Arbeitnehmerin wiederum ihren Vortrag substanziieren. Tut sie es nicht, gilt der Vortrag des Arbeitgebers als zugestanden.
Mehr lesenEin Arbeitgeber muss grundsätzlich erneut ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach dessen Abschluss abermals länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. Anderenfalls spricht es laut Bundesarbeitsgericht dafür, dass mildere Mittel zur Vermeidung einer Kündigung hätten vorliegen können. Die Darlegungs- und Beweislast treffe den Arbeitgeber.
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