Donnerstag, 23.1.2025
Kundin setzt männlichen Berater durch: Dessen Kollegin erhält AGG-Entschädigung

Eine potentielle Kundin wollte die ihr zugewiesene Frau nicht als Beraterin und wurde daraufhin von einem Mann betreut. Deshalb muss das Unternehmen der Beschäftigten nun eine AGG-Entschädigung zahlen, entschied das LAG-Baden-Württemberg.

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