Montag, 20.2.2023
Kein Wegfall des Direktanspruchs gegen Versicherung

Die Voraussetzungen für einen Direktanspruch gegen einen Versicherer müssen nur bei Bestehen des Schadensersatzanspruchs vorliegen und können bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung entstehen. Der Bundesgerichtshof hat entgegen der bislang überwiegenden Meinung entschieden, dass die Wirkungen eines vor Prozessbeginn eingetretenen gesetzlichen Schuldbeitritts nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhalten bleiben, auch wenn die Voraussetzungen später wegfallen. 

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