Donnerstag, 27.10.2022
Ruhestand für schwerbehinderten Beamten auch ohne Integrationsamt

An der Entscheidung, ob ein schwerbehinderter Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, muss das Integrationsamt nicht beteiligt werden. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Beamten verlangt dies laut Bundesverwaltungsgericht nicht. Das Verwaltungsverfahren biete vergleichbaren Schutz.

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