Der Bundesgerichtshof hat am 12.05.2020 ein weiteres Mal in der unendlichen Geschichte des Richters am OLG Karlsruhe Thomas Schulte-Kellinghaus entschieden. Der BGH hielt es erneut für zulässig, dass ihn die frühere OLG-Präsidentin ermahnte, mehr Fälle in kürzerer Zeit zu bearbeiten. Schulte-Kellinghaus hält das für einen Eingriff in seine richterliche Unabhängigkeit.
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