Freitag, 1.4.2022
Grenzgängerregelung greift für Piloten nicht

Bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbstständiger Arbeit mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeit in Deutschland greift nicht die Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden (BeckRS 2021, 46809). Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz sei lex specialis gegenüber Art. 15a DBA-Schweiz. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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