Bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbstständiger Arbeit mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeit in Deutschland greift nicht die Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden (BeckRS 2021, 46809). Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz sei lex specialis gegenüber Art. 15a DBA-Schweiz. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.
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