Donnerstag, 26.8.2021
Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk Datteln 4 unwirksam

In der juristischen Auseinandersetzung um das seit 2020 betriebene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 sieht das Oberverwaltungsgericht Münster erhebliche Planungsmängel. Es erklärte daher heute mit drei Urteilen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Dat­teln für unwirksam. "Es ging offensichtlich darum, den Standort Datteln nicht zu gefährden", sagte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde zu Beginn der mündlichen Verhandlung.

Mehr lesen