Mittwoch, 22.2.2023
Konkurrentenstreitverfahren: Universität durfte Akten ungeschwärzt herausgeben

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover durfte im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens alle das Auswahlverfahren betreffenden Unterlagen ungeschwärzt an das in dem Verfahren zuständige Gericht übersenden. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Damit war die Klage der Universität gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung der Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) erfolgreich.

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