Freitag, 20.1.2023
Tonaufzeichnung einer Dashcam kann bei zerkratztem Auto als Beweis dienen

Ein städtische Mitarbeiter warf seinem Kollegen vor, dieser habe mutwillig sein Auto zerkratzt. Als Beweis legte er die Tonaufzeichnung einer Dashcam aus seinem Auto vor. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hätte die anlasslose Aufzeichnung trotz eines Datenschutzverstoßes vorliegend verwertet werden dürfen. Es kündigte insofern eine weitere Beweisaufnahme an. Auf Vorschlag des Gerichts verständigten sich die Parteien jedoch vorher.

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