Im Verfahren gegen die Betreiber des "Cyberbunker" hat der BGH die vom LG Trier verhängten Haftstrafen bestätigt. Über das hochgesicherte Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer früheren NATO-Bunkeranlage im rheinland-pfälzischen Traben-Trarbach waren Zigtausende Straftaten abgewickelt worden.
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