Mittwoch, 10.3.2021
Zwei Klagen auf Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherungen gescheitert

Eine Diskotheken- und eine Kinobetreiberin sind mit ihren Klagen auf eine Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherungen nach coronabedingten Schließungen vor dem Landgericht Frankfurt am Main gescheitert. Die vereinbarten Versicherungsbedingungen hätten die vom Versicherungsschutz erfassten Krankheiten und Erreger abschließend benannt. Das neue Coronavirus habe nicht dazu gezählt, so das Gericht.

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Montag, 22.2.2021
"Ansammlungsverbot" während ersten Lockdowns erneut bestätigt

Das Ansammlungsverbot nach der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 27.03.2020 basierte auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage und verstieß nicht gegen höherrangiges Recht. Dies hat nach dem 4. (vgl. BeckRS 2021, 1231) jetzt auch der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

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Montag, 25.1.2021
Bevorzugung von Heimbewohnern bei Corona-Impfung rechtens

Weil Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in Bezug auf das Coronavirus typischerweise ein höheres Expositionsrisiko haben, dürfen sie innerhalb der Impfgruppe mit höchster Priorität, der auch alle über 80-Jährigen angehören, vorrangig behandelt werden. Dies gilt laut Oberverwaltungsgericht Münster auch für das Heimpersonal, da es nach der Coronavirusimpfverordnung mit den Bewohnern eine einheitliche Untergruppe Impfberechtigter bildet.

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Montag, 19.10.2020
Brandenburger Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt

Auch das Brandenburger Beherbergungsverbot gilt vorerst nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den zugrunde liegenden § 7 Abs. 2 der aktuellen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes auf zwei Eilanträge vorläufig außer Vollzug gesetzt. Unter anderem liege ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsteller vor. Entscheidungen zum Beherbergungsverbot ergingen auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

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Infizierte Lehrkraft: Häusliche Quarantäne für Schüler rechtens

Ein Schüler, der eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) mit einer positiv auf den Krankheitserreger SARS-CoV-2 getesteten Lehrkraft in einem durchgängig gelüfteten Klassenzimmer verbracht hat, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den gegen die Quarantäneanordnung gerichteten Eilantrag des Schülers abgelehnt.

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