Mittwoch, 26.7.2023
Urteil wegen Betrugs mit Corona-Tests aufgehoben

Ein Urteil des Bochumer Landgerichts wegen Betrugs mit Corona-Schnelltests hat keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten hin auf, weil das LG über ein verständigungsbezogenes Gespräch in einer Sitzungspause zwischen dem Vorsitzenden Richter und den Verteidigern in der öffentlichen Hauptverhandlung entgegen § 243 Abs. 4 StPO keine Mitteilung gemacht habe. Das LG Bochum muss nun über die Sache neu verhandeln und entscheiden.

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