Urteil wegen Betrugs mit Corona-Tests aufgehoben

Ein Urteil des Bochumer Landgerichts wegen Betrugs mit Corona-Schnelltests hat keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten hin auf, weil das LG über ein verständigungsbezogenes Gespräch in einer Sitzungspause zwischen dem Vorsitzenden Richter und den Verteidigern in der öffentlichen Hauptverhandlung entgegen § 243 Abs. 4 StPO keine Mitteilung gemacht habe. Das LG Bochum muss nun über die Sache neu verhandeln und entscheiden.

Nach den Feststellungen des LG rechnete der Angeklagte im Namen einer von ihm beherrschten Gesellschaft, die Testungen auf das Coronavirus durchzuführen berechtigt war, für die Monate März und April 2021 gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung auch eine Vielzahl nicht durchgeführter kostenloser Bürgertests und nicht aufgewendete Sachkosten ab.

Zudem machte er die Testungen als höher vergütete ärztliche Leistung statt zutreffend als nichtärztliche Leistung geltend.

Schaden von über 24,5 Millionen Euro

Nach den Schadensberechnungen des LG flossen der vom Angeklagten beherrschten Gesellschaft infolgedessen zu Unrecht über 24,5 Millionen Euro zu. Die ausgekehrten Mittel stellte nach den Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung letztlich der Bund zur Verfügung.

Das LG hatte den Angeklagten aufgrund dieser Feststellungen wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

BGH, Beschluss vom 24.05.2023 - 4 StR 493/22

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 26. Juli 2023.