Eine rein virtuelle Versammlung von Wohnungseigentümern hat gültige Beschlüsse gefasst. Das hat der BGH am Freitag entschieden. Allerdings wurde nur geklärt, dass die Entscheidungen nicht nichtig sind. Ob sie zumindest anfechtbar waren, blieb offen, weil die Kläger die dafür geltende Monatsfrist versäumt hatten.
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