Das VG Aachen hat die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen einer verweigerten Covid-19-Impfung bestätigt. Ein entsprechender Impf-Befehl sei rechtens gewesen, teilte das Gericht mit (Urteil vom 18.03.2024 - 1 K 1117/22).
Der Soldat hatte die von seinem Dienstherrn angeordnete Impfung verweigert und dies damit begründet, er halte den Befehl für rechtswidrig. Schließlich sei gegen die damals in Rede stehende Omikron-Variante nur eine geringe Schutzwirkung nachgewiesen und er befürchte gesundheitliche Nebenwirkungen durch die Impfung. Daraufhin wurde er fristlos entlassen, wogegen er vor dem VG klagte.
VG: Es ging um die Einsatzbereitschaft der Truppe
Dieses bestätigte nun jedoch seine Entlassung, da er die Gehorsamspflicht und die Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verletzt und damit die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet habe. Das Gericht ordnete die Dienstpflichtverletzung dem sogenannten militärischen Kernbereich zu, da es hier um die Einsatzbereitschaft der Truppe gegangen sei.
Der Soldat habe durch seine Weigerung die Gesundheit seiner Kameraden gefährdet. Infektionskrankheiten könnten die Einsatzfähigkeit militärischer Verbände erheblich schwächen, so das VG. Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht normieren dürfen. Damit habe es nicht in der individuellen Entscheidung des Soldaten gelegen, sich impfen zu lassen oder nicht.
Gegen das Urteil ist zunächst der Antrag auf Zulassung der Berufung statthaft, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.