Montag, 22.3.2021
Zugangsbeschränkungen fallen für Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen - Land reagiert

In Nordrhein-Westfalen gelten für den gesamten Einzelhandel vorerst keine Zugangsbeschränkungen (Kundenzahl, Terminbuchung) mehr. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat auf Eilantrag eines Media-Marktes sämtliche Beschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Sie verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Grundsätzlich seien Einschränkungen aber weiterhin möglich. Das Land reagierte umgehend.

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