In Mecklenburg-Vorpommern hatte ein Eilantrag gegen Vorschriften der Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V) teilweise Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Greifswald bestätigte zwar die das 2G-Modell betreffenden Regelungen, setzte aber Regelungen zum Gewichtungskriterium der Verfügbarkeit der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (ITS-Auslastung) vorläufig außer Vollzug.
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