Freitag, 18.2.2022
Bundestag verlängert Sonderregeln für Kurzarbeitergeld

Betriebe können ihre Beschäftigten weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate erhöht. Über den 31.03.2022 hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit, erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.

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Mittwoch, 16.2.2022
Steuerhilfen: Homeoffice und Abschreibungen

Die Bundesregierung will Bürgern und Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen besser durch die Corona-Krise helfen. Ein am Mittwoch im Kabinett beschlossenes Paket soll Anreize für Investitionen geben. "Das ist ein Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und ein Beitrag zur Stärkung der Konjunktur", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung fehlt aber erst einmal.

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Freitag, 18.9.2020
Milliardenschwere Entlastung der Kommunen beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben angesichts der Corona-Krise eine milliardenschwere Entlastung der Kommunen beschlossen. Zum einen kompensiert der Bund in diesem Jahr Gewerbesteuerausfälle in Milliardenhöhe. Zum anderen beteiligt er sich dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern. Für beide Maßnahmen war auch eine Änderung des Grundgesetzes nötig.

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Dienstag, 11.8.2020
Wissenschaftlicher Dienst: Corona-Schulden sind verfassungsgemäß

Der im Juli 2020 verabschiedete Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 61,8 Milliarden Euro ist zwar verfassungsrechtlich problematisch, doch angesichts der "immensen Unsicherheiten“ durch die Corona-Krise alles in allem mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten. Der Auftrag zu dieser Expertise kam von der AfD.

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Donnerstag, 28.5.2020
Jobcenter muss während Corona-Notlage unangemessen hohe Miete weiter übernehmen

Hat das Jobcenter Hilfeempfängern vorübergehend eigentlich unangemessen hohe Unterkunftskosten bewilligt, muss es die Leistungen für die Zeit der Corona-Pandemie vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 in gleicher Höhe weiter gewähren. Betroffene könnten sich auf eine Sonderregelung aus Anlass der Corona-Krise berufen, die erst Ende März in Kraft getreten ist, entschied das Sozialgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 20.05.2020.

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