Wissenschaftlicher Dienst: Corona-Schulden sind verfassungsgemäß

Der im Juli 2020 verabschiedete Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 61,8 Milliarden Euro ist zwar verfassungsrechtlich problematisch, doch angesichts der "immensen Unsicherheiten“ durch die Corona-Krise alles in allem mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten. Der Auftrag zu dieser Expertise kam von der AfD.

Keine Schuldenbremse in außergewöhnlichen Notsituationen

Die vom Bundestag beschlossenen Rekordschulden sind für Maßnahmen gedacht, die den Konsum und die Konjunktur nach dem Corona-Lockdown wieder ankurbeln sollen. Einen derartigen Bruch der Schuldengrenze erlaubt das Grundgesetz nur in "außergewöhnlichen Notsituationen“. AfD und FDP hatten den Nachtragshaushalt schon vor Wochen als unnötig und damit verfassungswidrig bezeichnet. Ähnlich äußerte sich kürzlich auch der Bundesrechnungshof.

Nachtragshaushalt für Corona-Maßnahmen ein Grenzfall

Der Wissenschaftliche Dienst, der die Bundestagsabgeordneten mit seiner Expertise unterstützt, kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise "geeignet und damit erforderlich“ seien. Die Experten räumen allerdings auch ein, dass der Nachtragshaushalt unter strengen Maßstäben durchaus als "verfassungsrechtlich problematisch" eingestuft werden könne.

AfD erwägt Gang nach Karlsruhe

Die AfD sieht dadurch ihre Bedenken bestätigt und droht nun mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht. "Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage“, sagte der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner.

Redaktion beck-aktuell, 11. August 2020 (dpa).