Eine Infektion mit dem Coronavirus kann ein Arbeitsunfall sein – allerdings nur, wenn die man sich nachweislich während der Arbeit angesteckt hat. Doch wann ist der Nachweis gelungen? Grundsätzliche Kriterien hierfür hat nun erstmals das LSG Baden-Württemberg aufgestellt.
Mehr lesenDamit eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, ist der Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und die Klage einer Betreuungskraft der Dekan-Ernst-Schule in Grünstadt auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall abgewiesen.
Eine Krankenschwester, die sich mit Corona infiziert hatte, konnte gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen. Denn sie konnte nicht nachweisen, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Zwar gehe aus einem ärztlichen Attest der Klägerin hervor, dass sie sich am Arbeitsplatz angesteckt habe. Doch dieser Vortrag habe letztlich nicht überzeugt.
Mehr lesenDie Gewerkschaft der Polizei (GdP) möchte, dass Corona-Infektionen während der Arbeit als Dienstunfall behandelt werden. Mit einem Brief hat sich die Gewerkschaft deshalb an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU), gewandt und gefordert, diese "Lücke im Dienstunfallrecht" zu schließen. Zudem kündigte sie einen Musterprozess an.
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