Montag, 25.4.2022
Hotspot-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern teilweise außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die flächendeckenden Corona-Hotspot-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Eilbeschluss vom 22.04.2022 teilweise außer Vollzug gesetzt. Es kippte insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske und das Abstandsgebot. Die Voraussetzungen für die Maßnahmen nach § 28a Abs. 8 IfSG lägen nicht vor. 

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