Mittwoch, 10.1.2024
Contergan-Geschädigte müssen Anrechnung ausländischer Hilfen hinnehmen

Leistungen anderer Länder für Contergan-Geschädigte dürfen auf die nach dem Conterganstiftungsgesetz zu zahlende Kapitalentschädigung und Conterganrente angerechnet werden. Die Anrechnung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das BVerfG. 

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Donnerstag, 1.4.2021
BVerfG soll über Anrechnung ausländischer Zahlungen auf Conterganrente entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Regelung des Conterganstiftungsgesetzes für verfassungswidrig, wonach auf die nach diesem Gesetz zu gewährende Kapitalentschädigung und Conterganrente Zahlungen angerechnet werden, die wegen der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate von Anderen, insbesondere von ausländischen Staaten, geleistet werden. Ob dem tatsächlich so ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht klären.

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Dienstag, 23.2.2021
Conterganrente nicht auf SGB-II-Leistungen anrechenbar

Zahlungen aus einer Conterganrente bleiben laut Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gemäß § 18 Abs. 1 ContStifG bei der Berechnung der SGB-II-Leistungen außer Betracht. Ihnen komme im Wesentlichen eine Entschädigungsfunktion für die Betroffenen zu. Die Conterganrente sei infolgedessen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes weder bestimmt noch geeignet und müsse auch zur Deckung existenzsichernder Mehrbedarfe nicht eingesetzt werden.

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